24. November 2015

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

unser Ring Europäischer Frauen setzt sich seit 2003 intensiv für eine Kooperation politisch und gesellschaftlich engagierter europäischer Frauen in Europa ein. Die Entwicklung auf verschiedenen europäischen Ebenen der letzten Jahre erfüllt uns allerdings mit großer Sorge.

Der Ring Europäischer Frauen bejaht die Idee einer Europäischen Union mit dem Ziel der schrittweisen Annäherung der Völker in allen Bereichen und dem besonders großen Ziel einer dauerhaft friedlichen Völkergemeinschaft. Dieser Weg ist ein permanenter und muss mit Augenmaß beschritten werden.

Die Probleme der gemeinsamen Währung und der Finanzkrise sind seit 2008 hinlänglich bekannt.

Die Solidarität in der Flüchtlingsfrage bleibt trotz Gipfeltreffen und vertraglicher Vereinbarungen seit Monaten aus. Entgegen vertraglicher Vereinbarungen schützt die EU als Staatengemeinschaft de facto ihre Außengrenzen seit Jahren nicht.

Der Ring Europäischer Frauen e.V. sieht sich deshalb veranlasst diesen offenen Brief an Sie zu richten.

2000 Jahre gemeinsame Geschichte, die Demokratie, die ihre Anfänge in der griechischen Antike hat, die Rechtsstaatlichkeit, die im Kern auf das römische Recht zurückgeht, die Menschenwürde, die im Christentum verankert ist, die Philosophie seit Sokrates, die in der Aufklärung einen Höhepunkt hat und die Freiheit jedes Einzelnen begründet und der Sozialstaatsgedanke aus den Arbeiter-
bewegungen des 19. Jh., der die staatliche Fürsorge bewirkt und die Bürger und Bürgerinnen von willkürlichen Almosen unabhängig werden ließ, es sind eben diese tragenden Elemente, die Europa zu einer gewachsenen Kulturgemeinschaft gemacht haben.

Derzeit erlebt diese Europäische Gemeinschaft eine Flüchtlingswelle aus Syrien, Pakistan, Afghanistan, Bangladesch sowie aus nord- und schwarzafrikanischen Ländern, aber auch aus Albanien, dem Kosovo und anderen Balkanstaaten, die die Dimension einer Völker-
wanderung hat. Schleuserbanden bringen seit Monaten täglich bis zu 10.000 Migranten allein nach Deutschland und verdienen damit ein Vermögen.

Es sind Menschen aus Ländern mit einem in essentiellen Teilen anderen Gesellschaftsbild als dem unsrigen. Das betrifft insbesondere die Freiheit des Einzelnen und die Gleichberechtigung von Frauen gegenüber Männern. Diese Flüchtlinge sind mit 70
bis 80 %, also einem erheblichen Anteil, junge Männer zwischen
18 und 35 Jahren.

Die geschätzte Zahl der ausschließlich 2015 nach Deutschland eingereisten Migranten liegt zwischen 800.000 und 1,5 Mio., andere Quellen sprechen von nahezu 2 Mio. Eine annähernd genaue Zahl kennt selbst die Regierung nicht.

Eine Registrierung in der Weise, dass die erhobenen Personendaten innerhalb Deutschlands oder gar der EU abgeglichen werden könnten, wird erst nach Verteilung auf die Kommunen vorgenommen. Da ein Teil der Migranten ohne Papiere einreist, ist eine Kontrolle der Angaben schlicht nicht möglich.

Menschen aus sicheren Drittstaaten haben per Gesetzt kein Anrecht auf Asyl. Das Asylverfahren dauert in Deutschland durchschnittlich ein Jahr. Die konsequente Abschiebung nicht Asylberechtigter wird in Deutschland in so geringem Maße praktiziert, dass die Europäische Kommission bereits ein Strafverfahren gegen Deutschland angestrengt hat.

Der Zuzug Hunderttausender verläuft in Deutschland unkontrolliert, ungeordnet und z.T. gegen geltendes Recht.

Daher wendet sich der Ring Europäische Frauen e.V. mit diesem offenen Brief und dem als Anlage beigefügtem Forderungskatalog an Sie und bitten Sie die aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen


Im Namen der Mitglieder
Daniela Topp-Burghardt
Vors. Ring Europäischer Frauen e.V.
Trägerin des Preises "Frauen Europas - Deutschland 2013"


Das Ziel unserer Forderungen ist die letztendliche Einbürgerung anerkannter Asylanten nach aktiver Begleitung, verpflichtendem, staatlich organisiertem Sprach- und Bürgerkundeunterricht, sowie die systematische Zuführung zum geregelten Arbeitsmarkt nach kanadischem bzw. dänischem Vorbild.


Der Ring Europäischer Frauen e.V. fordert:

  1. Aufnahme aller Migranten grundsätzlich in Hotspots und solange diese nicht eingesetzt werden, in Transitstationen an sämtlichen Grenzen der EU-Mitgliedsstaaten, mit sofortigen und beschleunigten Verfahren vor Ort.
  2. Es muss verhindert werden, dass Täter und IS-Aktivisten, die das Flüchtlingsproblem mit verursacht haben, unerkannt einreisen können.
  3. Alle Migranten aus sicheren Drittstaaten werden direkt und unverzüglich aus den Hotspots und Transitstationen repatriiert, insbesondere um ein geregeltes, zügiges Asylverfahren anderer zu ermöglichen.
  4. Um die Gesundheit der Menschen in den Massenunterkünften und in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, sind entsprechende Untersuchungen verpflichtend durchzuführen.
  5. Alle Migranten, die Bleiberecht erhalten, verpflichten sich schriftlich zu folgendem:
    • vollumfängliche Anerkennung des Grundgesetzes;
    • Anerkennung und Umsetzung unserer gesellschaftlichen Werte;
    • ihre Kinder, die mit einreisen oder nachkommen, im o.g. Sinn zu erziehen.
  6. Die im GG verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die sich die Frauen in Deutschland und in Europa über Jahrzehnte hinweg auch in weiteren Gesetzgebungen erkämpft haben, müssen von Personen, die in Deutschland Bleiberecht haben, vollumfänglich anerkannt und gelebt werden.
  7. Frauen sollen in besonderer Weise durch Integrationskurse über ihre Rechte und Pflichten in unserer offenen aufgeklärten Gesellschaft unterrichtet werden.
  8. An Integrationskursen ist verpflichtend teilzunehmen, wodurch zwangsläufig alle anerkannten Flüchtlinge erreicht werden sollen, ohne die Möglichkeit, dass insbesondere Frauen von diesen Informationen durch familiären Einfluss ferngehalten werden können.
  9. Das Verbot der Vollverschleierung (Burka, Niqab) in der Öffentlichkeit, das in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Spanien besteht und das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 1. Juli 2014 bestätigt hat, soll auch in Deutschland eingeführt werden.
  10. Durch die aktive Begleitung von Flüchtlingen mit Bleiberecht soll eine weitere Bildung von Parallelgesellschaften und Schattenjustiz vermieden werden.
  11. Die Integration ist ein Prozess, der von den Migranten selbst nachprüfbar aktiv vorangetrieben werden muss.
  12. Eine zweijährige Aussetzung der Nachzugsregelung und gleichzeitige Prüfung der derzeitigen Regelung hinsichtlich einer Gesetzesänderung soll vorgenommen werden.
  13. Sachleistungen sollen Vorrang gegenüber monetären Leistungen bis zur Aufnahme einer steuerpflichtigen Arbeit haben.
  14. Die Bereitstellung von Wohnraum für Bleibeberechtigte durch die öffentliche Hand unter Vermeidung von Ghettobildung soll zügig vorangetrieben werden.
  15. Die EU als Staatengemeinschaft soll daraufhin wirken, dass islamische Länder wie Saudi Arabien, Kuwait, Bahrain, Katar und Vereinigte Arabische Emirate Flüchtlinge aus ihrem Kulturkreis aufnehmen.
  16. Die Asylgesetzgebung in den EU-Mitgliedsländern soll durch einheitliche Standards und Leistungen harmonisiert werden, um keine entsprechenden materiellen Anreize für einzelne EU-Mitgliedsländer zu kreieren.
  17. Die EU-Verteilungsquote von Flüchtlingen soll unverzüglich umgesetzt werden.
  18. Die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland soll durch eine Obergrenze festgelegt werden.
  19. Es soll keine Sonderregelungen für einzelne EU-Mitgliedsländer geben.
  20. Öffentliche Aussagen seitens der Politik zu der zu erwartenden Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt sollen realistisch formuliert werden. Hierbei sind das Bildungsniveau und die Vergleichbarkeit mit in Deutschland erworbenen Ausbildungsabschlüssen und die zu überwindenden Sprachbarrieren insbesondere in Beschäftigungen zu Mindestlöhnen mit bisherigen Erfahrungswerten ins Verhältnis zu setzen.
  21. Eine Kostenbeteiligung an Aufwendungen für Unterkunft und Transport auf der Basis eines Grundbetrags und darüber hinaus nach Leistungsvermögen soll umgesetzt werden.

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